• Volksinitiative: Mitbestimmen beim Verkehr
    Damit Vorlagen demokratisch legitimiert werden, die signalisierte, respektive markierte Temporeduktionen beinhalten oder anderweitige verkehrsplanerischen Massnahmen fordern, sind diese zwingend referendumsfähigen Parlamentsbeschlüssen zu unterstellen. Dies ermöglicht der Bevölkerung, sich mittels Referendums einzubringen und bewirkt, dass solche Massnahmen, insbesondere auf Sammelstrassen, verkehrsorientierten Strassen und Bus-Routen, mit Bedacht geplant werden und zudem demokratisch vom Stimmvolk beschlossen werden können zur Kampagne
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Totenglocken für das Schweizer Demokratieverständnis?

Eine Behördeninitiative der Stadt Zürich will das Ausländerstimmrecht. Das letzte Wort wird der Souverän an der Urne haben.

Mit dem Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen schaufeln wir uns aktuell gerade das eigene Grab. Die von den Initianten – allen voran der Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch – ins Feld geführten Argumente sind Augenwischerei. Nur zu offensichtlich ist dies ein taktisches Manöver, um den linken Parteien zusätzliche Wähler zu bescheren. Denn gerade in den linken Städten und Agglomerationen ist der Ausländeranteil überproportional hoch.

Somit sichert sich die Linke auf einen Schlag einen zusätzlichen Stimmenpool, der die Abstimmungen in den Gemeinden nicht im Sinne der wirklichen Schweizer Bürger beeinflussen kann. Die bürgerlichen Kräfte werden weiter geschwächt, ebenso wie die Pfeiler der Schweizer Demokratie.

Mit der aktuellen Vorlage kann jeder Einwohner, der zwei Jahre Wohnsitz in einer Gemeinde hatte, dort wählen und abstimmen. Dabei ist es egal, ob der Einwohner der deutschen Sprache mächtig ist – konkret also die Vorlage überhaupt verstehen kann – ob er unsere Werte teilt, ob er integriert ist bzw. sich überhaupt integrieren will.
<blockquote>Das Stimm- und Wahlrecht vom Bürgerrecht zu entkoppeln, ist nicht nur grobfahrlässig, sondern geradezu ein Himmelfahrtskommando.</blockquote>
Die Einbürgerungshürden in der Schweiz sind dermassen tief, dass jedem, dem daran liegt, mitzubestimmen, auch zuzumuten ist, dass er sich um die Schweizerische Staatsbürgerschaft bemüht.
Auch das Argument, dass wer Steuern zahlt, auch befehlen bzw. mitbestimmen können sollte, greift zu kurz. Mit dieser Logik müsste man ja dann auch allen denjenigen Schweizern, die keine Steuern zahlen, das Stimm- und Wahlrecht wieder entziehen.

Und auch das Argument der integrativen Wirkung ist eine Frage von Huhn oder Ei: wird man automatisch integriert, wenn man wählen kann oder sollte man zuerst integriert sein, damit man
wählen kann?

Die Entscheidung fällt dann zum Glück das Volk – es besteht also noch Hoffnung.

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