• Volksinitiative: Mitbestimmen beim Verkehr
    Damit Vorlagen demokratisch legitimiert werden, die signalisierte, respektive markierte Temporeduktionen beinhalten oder anderweitige verkehrsplanerischen Massnahmen fordern, sind diese zwingend referendumsfähigen Parlamentsbeschlüssen zu unterstellen. Dies ermöglicht der Bevölkerung, sich mittels Referendums einzubringen und bewirkt, dass solche Massnahmen, insbesondere auf Sammelstrassen, verkehrsorientierten Strassen und Bus-Routen, mit Bedacht geplant werden und zudem demokratisch vom Stimmvolk beschlossen werden können zur Kampagne
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Inside Parlament Bülach

Bekanntlich hat die SVP/EDU-Fraktion im Juni das Behördenreferendum gegen den Gemeinderatsbeschluss zur Einführung einer Tagesschule (Motion von Werner Oetiker SP) ergriffen. Am letzten Dienstag hat jetzt aber der Stadtrat die Öffentlichkeit über die Absage der Volksabstimmung informiert und zugleich mitgeteilt, dass die Vorlage auf Grund von Berechnungsfehlern zurück an den Gemeinderat geschickt wird. Bis hierhin könnte man denken, dass dieser Entscheid schon seine Richtigkeit haben wird.

Es gibt nun aber zwei sehr relevante Dinge, die man zu diesem Thema wissen muss.

Erstens:
Diese Berechnungsfehler waren seit Langem bekannt, die SVP/EDU-Fraktion hat diese an der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni klipp und klar moniert:
Zitat von Romaine Rogenmoser: Es handelt sich hierbei um das Gemeindegesetz, und viel konkreter um §110. Dieser besagt, dass Neuausgaben für einen bestimmten Zweck, welche in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen oder sich gegenseitig bedingen, im gleichen Verpflichtungskredit aufgenommen werden müssen. Das wird hier klar nicht gemacht.
Zitat von mir: Wenn ein Geschäft so viele technische und rechtliche Mängel aufweise, sei es grundsätzlich so, dass es von den Gemeinderäten abzulehnen sei. Irritierend sei, dass die Mehrheit der RPK von diesen Mängeln nichts wissen wollte. Er erwarte, dass alle RPK-Mitglieder sich an ihre Pflichten erinnern und sie politische Geschäfte in Zukunft wieder sachlich und nicht politisch prüfen.
Da der Gesamtgemeinderat ebenfalls nicht auf die Kritik eingegangen ist, haben wir aus diesen rechtlichen und weiteren politischen Gründen das Referendum ergriffen.
Wir wissen heute, dass die Schulpflege, welche dieses Geschäft ausgearbeitet hat, erst kurz vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen diese Kritik der SVP/EDU genauer geprüft hat. Es musste dazu das Gemeindeamt und ein externer Jurist zu Rate gezogen werden; beide bestätigten die Rechtswidrigkeit der Vorlage.
Da die Schulpflege und das Pro-Komitee diese rechtlichen Aspekte, welche im Abstimmungskampf eines der Hauptthemen wäre, nicht widerlegen kann, musste als Notlösung die Abstimmung abgesagt werden. Ich persönlich stelle mich hier auf den Standpunkt, dass dieses Vorgehen eine absolute Sauerei ist! Selbstverschuldete Fehler, welche zudem noch klar kommuniziert wurden, auf diese Weise zu korrigieren, ist eine demokratische Katastrophe.

Zweitens:
Referenden können allerhöchstens vom Referendumskomitee zurückgezogen werden, welches in diesem Fall nicht mal über die geplante Absage informiert wurde. Aber ganz sicher nicht vom Stadtrat, der Schulpflege oder vom Gemeinderat.
Der Gemeinderat hat rechtsgültig der Vorlage zugestimmt, mit dem gültigen Referendum wurde dieser Gemeinderatsbeschluss dem Bülacher Volk zur Abstimmung vorgelegt. Eine nachträgliche inhaltliche Änderung ist nicht mehr möglich!
Aktuell prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten, über das weitere Vorgehen werden wir zu gegebener Zeit informieren.

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